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Informationspflicht zur EU-Richtlinie

Künftig haben Versicherungsvermittler gegenüber ihren Kunden Informationspflichten.

Vor Abschluss des ersten Versicherungsvertrages (beim ersten Kontakt) müssen sie den Kunden über folgende Punkte schriftlich informieren:


  • Vorname, Nachname sowie Unternehmensname
    (bei Handelsregistereintragung, die dort registrierte Firma)
  • betriebliche Anschrift
    (neuerdings ladungsfähige Hausanschrift - nicht Postfachadresse!!)
  • Zuständige Stelle
    (Industrie- und Handelskammer)
  • Registrierungsnummer
  • Art der Erlaubnis entweder
    • Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 GewO, oder
    • ungebundener Versicherungsvertreter gem. § 34 d Abs. 1 GewO, oder
    • gebundener Versicherungsvertreter gem. § 34 d Abs. 4 GewO, oder
    • Versicherungsberater gem. § 34 e Abs. 1 GewO, oder
    • Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter gem.
      § 34 d Abs. 3 GewO

Daneben müssen beim Erstkontakt folgende zusätzliche Angaben gemacht werden:


  • Gemeinsame Stelle
    im Sinne des § 11a Abs. 1 GewO inkl. Anschrift, Internetadresse, und Telefonnummer (Hotline) nebst der Telefongebühren
  • Direkte und/oder indirekte Beteiligungen des Versicherungsvermittlers
    an Versicherungsunternehmen, sofern die Beteiligung an Kapital oder Stimmrechten
    mehr als zehn Prozent beträgt,
  • Direkte und/oder indirekte Beteiligungen des Versicherungsunternehmens
    oder des Mutterkonzerns eines Versicherungsunternehmens

    am Unternehmens des Versicherungsvermittlers, sofern die Beteiligung an Kapital
    oder Stimmrechten mehr als 10 Prozent beträgt,
  • Die Anschrift der Schlichtungsstelle,
    die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und den Versicherungsvertretern, -maklern oder
    -beratern, angerufen werden kann (§ 42 k VVG).

Weitere Regelungen zu Informations- und Dokumentationspflichten sind § 42 b ff
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthalten.

Wichtig!

Unabhängig vom Zeitpunkt der Vergabe der IHK-Register-Nr. sind Sie verpflichtet, Ihren Informations-Pflichtangaben gemäß EU-Richtlinie nachzukommen!

 

Wo erhalte ich mehr Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem auf den Web-Seiten die wir in dieser Linkliste zusammengestellt haben:

Interessante Weblinks

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